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Whistleblowing

 

 

 

 

 

 

 

 

Novellini hat ein spezielles Aufsichtsorgan mit autonomen Initiativ- und Kontrollbefugnissen eingesetzt, welches die Einhaltung und Wirksamkeit des Modells überwacht und die Aufgabe hat, Aktualisierungen und Änderungen des Modells zu ermitteln und den zuständigen Stellen vorzuschlagen.

 

Alle interessierten Parteien (Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner usw.) können sich mit diesem in Verbindung setzen, um rechtswidriges, riskantes oder nicht konformes Verhalten oder andere festgestellte Fehlfunktionen zu melden, auch unter Verwendung der unten angegebenen Formulare im Einklang mit der vom Unternehmen gewählten Prozedur (sogenanntes Whistleblowing).

 

Im Bewusstsein, dass, diese Meldungen einen nützlichen und konstruktiven Beitrag zur Implementierung und Verbesserung der eigenen Organisation leisten können, bietet das Unternehmen Schutz für diejenigen, die Unregelmäßigkeiten oder Fehlfunktionen melden, und schützt sie vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen. Jeder hat das Recht, dem Aufsichtsorgan eine Meldung einzureichen: Angestellte, Mitarbeiter, Partner des Unternehmens, aber auch Dritte, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, beispielsweise Kunden und Lieferanten. Der Schutz des Hinweisgebers ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensrichtlinien zur Einhaltung der Grundsätze von Rechtmäßigkeit und Transparenz, die das Unternehmen kennzeichnen. Aus diesem Grund werden die Meldungen weder behandelt noch zentral durch die IT Unternehmensstruktur oder deren IT-Systeme geleitet, sondern können direkt an den Vorsitzenden des Aufsichtsorgans gesendet werden, der eine Person außerhalb des Unternehmens ist; der Vorsitzende kann den Bericht in voller Autonomie und Unabhängigkeit zusammen mit den anderen externen Mitgliedern des Organs und notfalls, bei Verfügbarkeit, auch mit derselben berichterstattenden Partei verwalten.

 

Das Aufsichtsorgan verpflichtet sich, die Identität der berichterstattenden Partei unter Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen geheim zu halten. Um eine tatsächliche und wirksame Entwicklung der Organisationsstruktur und der dazugehörigen Risikokontrollmaßnahmen zu gewährleisten, ist zu beachten, dass die gemeldete Person in keinerlei Weise disziplinarisch sanktioniert werden kann, auf der einfachen Grundlage der vom Whistlblower gemeldeten Ereignisse, ohne dass objektive Beweise vorliegen und ohne die gemeldeten Tatsachen angemessen untersucht zu haben. Jegliche Berichte, die in böser Absicht, auf opportunistische Weise und unbegründet für grobe Fahrlässigkeit erstellt wurden, sind auch eine Quelle der Haftung in den Disziplinar- und anderen zuständigen Ämtern: zur Unterstützung derjenigen, die eine Meldung an das Aufsichtsorgan tätigen möchten, zur Sicherstellung des Versands der ersten nützlichen Informationen, kann das unten stehende Berichtsformular heruntergeladen und an die unten angegebenen Adressen gesendet werden. Die Möglichkeit, Berichte auf Normalpapier zu übermitteln, bleibt weiterhin gegeben.

 

Für jede Informationsanfrage können Sie sich über ihren Präsidenten an das Aufsichtsorgan wenden:

 

- per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: odvnovellini@gmail.com

- per Post an den Vorsitzenden des Aufsichtsorgans, Ing. Salvatore Vittorio Castelli, über Perosi n. 54, 20862 Arcore (MB)

 

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